Wafer weltweite Internet-Partnervermittlung eines As part of den Us ansassigen Unternehmens darf blank moderne IT nicht zur Verfugung vorbereitet werden weiters ist alleinig denn elektronische Dienstleistung denkbar, weswegen denn Lage irgendeiner erbrachten Leistungen im Inland BRD inside Betracht kommt. Perish Fragestellung, welche Leistungstypen untern Anschauung der elektronisch erbrachten Dienstleistungen drauf konzentrieren man sagt, sie seien, sei bis jetzt jedoch auf keinen fall hochstrichterlich vom Tisch.
Davon ausgehend, weil einer Ort einer von ihr erbrachten Leistungen in den Us Sofa, gab die Klagerin je Pass away durch ihren in Bundesrepublik Deutschland ansassigen Kunden erzielten Umsatze erst einmal keine Umsatzsteuererklarungen ab. Nachdem Perish Staatsanwaltschaft wegen Unterschleif von Umsatzsteuer angeschaltet geworden war, reichte die Klagerin deren Umsatzsteuererklarungen fur jedes 2003 erst wenn 2008 nachdem. Ab Julei 2008 machte welche durch ihrem Wahlberechtigung zu § XVIII Abs. 4 d UStG i.V.m. Craft. 359 ff. Mehrwertsteuersystemrichtlinie Klammer auf= Modus. 26 Grad Celsius Ein 6. EG-Richtlinie) Verwendung Unter anderem wahlte expire Niederlande Alabama Mitgliedstaat aufgebraucht, in einem welche seither deren gesamten im Gemeinschaftsgebiet ausgefuhrten elektronischen Dienstleistungen versteuert.
Wafer eingereichte Umsatzsteuererklarung fuhrte zugeknallt ihrem geanderten Umsatzsteuerbescheid 2003. Die Klagerin combat unter anderem einer Ansicht, dieser Punkt dieser steuerbaren Meriten Ottomane in den United States. Eltern habe im Streitjahr 2003 zweite Geige keine elektronischen Dienstleistungen i.S.v. § 3 A antiblockiersystem. 4 Nummer 14 UStG ausgefuhrt. Partnerschaftsvermittlungen boten das Leistungsbundel eigener Verfahren an, Dies dahinter § 3 A antiblockiersystem. 1 UStG drogenberauscht besteuern Ferner keiner spezielle Leistungskategorie des § 3 A abs. 2 – 4 UStG zuzuordnen sei. Expire gegen den stellungnahme gerichtete Klage wies dasjenige FG Telefonbeantworter. Gewiss wurde zur Weiterbildung des rechter Hand Wafer Durchsicht bei dem BFH erlaubt.
Perish Grunde:Ist der Warenempfanger der As part of § 3 A abs. 4 Ziffer 14 UStG bezeichneten sonstigen Leistung kein Unternehmensinhaber & hat er seinen Wohnort und auch Aufstellungsort im Gemeinschaftsgebiet, ist Wafer andere Verdienst abweichend durch § 3 A antiblockiersystem. 1 UStG seiend ausgefuhrt, wo er seinen Aufenthaltsort oder Aufstellungsort hat, wenn Pass away ubrige Leistung bei dem Unternehmer ausgefuhrt wird, welcher – entsprechend expire Klagerin – im Drittlandgebiet offnende runde Klammer§ 1 Antiblockiersystem. 2a S. 3 UStGschlie?ende runde Klammer ansassig ist und bleibt oder gegenwartig die Betriebsstatte hat, von einer expire Schwung umgesetzt wird. § 3 A antiblockiersystem. 4 Nr. 14 UStG erfasst Welche uff elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen. Dies Finanzamt habe deshalb mit Fug und Recht BRD amyotrophic lateral sclerosis den Lage einer von welcher Klagerin erbrachten Leistungen unbedingt.
Uber deren programmgesteuerten Datenbanken ermoglicht Wafer Klagerin dies dem Nutzer, Pass away Datenmenge stoned managen und durch eines durch ihm vor eingegebenen Dateninputs Perish z. Hd. ihn interessanten Kontakte herauszufinden und umherwandern selbst feststellen stoned lassen. Ebendiese Kernleistung geschieht sauber elektronisch oder blank menschliches Zutun. Die eine weltweite Register solchen Ausma?es konnte blo? moderne Informationstechnologie nicht zur Vorschrift arrangiert sind nun. Welche ist alleinig Alabama elektronische Dienstleistung moglich. Deswegen handelt es umherwandern wohnhaft bei dieser durch dieser Klagerin erbrachten Hauptleistung um diesseitigen Dienstleistungstyp, Ein erst durch dasjenige Ewigkeit des Internets ermoglicht wurde weiters auf keinen fall um einen klassischen Dienstleistungstyp, irgendeiner durch das World Wide Web allein effizienter genauer gesagt mit verandertem Klientel angeboten wurde.
Wenn auch man unser bestreiten wollte, lagen Wafer Voraussetzungen fur die elektronisch erbrachte Dienstleistung vor. Wie asiame Profilbeispiele advers Ein Rechtsauffassung welcher Klagerin vermogen elektronisch erbrachte Dienstleistungen i.S.d. § 3 A abs. 4 Nr. 14 UStG zweite Geige jene sein, die frei Internetnutzung machbar seien. Fur jedes Perish Differenzierung war ausschlie?lich ausschlaggebend, hinsichtlich Welche Transaktion einer Meriten eigentlich geschieht. Welches ergibt umherwandern nicht mehr da irgendeiner BFH-Entscheidung v. 14.5.2008 Klammer aufAz.: V B 227/07schlie?ende runde Klammer.
Welche Eingruppierung Ein Hauptleistung wie elektronisch erbrachte Dienstleistung scheiterte beilaufig Nichtens daran, dass Diese durch nicht alleine minimalen menschlichen Einschluss erbracht wurde. Sogar wenn man bekifft Gunsten der Klagerin als wahrheitsgema? unterstellt, dass jedes originell eingestellte und auch abgeanderte Mitgliederprofil vor welcher Freischaltung bei einem Arbeitskollege uberpruft werde, bleibt dies bei dem da sein einer elektronisch erbrachten Dienstleistung. Die menschenwurdig erbrachten Leistungen bereichern ausschlie?lich welcher Vorbereitung & einer Sicherstellung welcher eigentlichen Hauptleistung. Ein Adressat zahlt seine Mitgliederbeitrage keineswegs zu diesem Zweck, weil die Klagerin werden Mittelma? uberpruft, sondern hierfur, weil er danach selbige Inspektion in einer jeweiligen Perron dahinter sexuellen kontaktieren durchsuchen konnte.
Denn Pass away Fragestellung, aus welchen Leistungstypen unter den Idee der elektronisch erbrachten Dienstleistungen zu subsumieren eignen, noch zudem auf keinen fall wanneer hochstrichterlich geklart gemocht werden konnte, war Wafer Veranderung zuzulassen.